Türkischer LGBT-Aktivist aus Mersin in Berufungsverfahren wegen „Beleidigung des Präsidenten" freigesprochen

Türkischer LGBT-Aktivist aus Mersin in Berufungsverfahren wegen „Beleidigung des Präsidenten" freigesprochen

Das Regionale Berufungsgericht Adana hat den LGBT-Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger Aytok Zozan Viyan freigesprochen, der zuvor von einem Gericht in Mersin gemäß Artikel 299 des türkischen Strafgesetzbuches — „Beleidigung des Präsidenten" — verurteilt worden war.

Das Strafverfahren basierte auf zwei Beiträgen im sozialen Netzwerk X (ehemals Twitter), die Ende 2024 veröffentlicht wurden. Im ersten Beitrag (30. Oktober 2024) schrieb Viyan: „Der Präsident des Landes, in dem ich lebe, betrachtet mich als Feind, und ich bin stolz darauf, an Phobien zu leiden!" Im zweiten Beitrag (20. November 2024) verwendete er das Wort „Diktator" im Kontext seiner Kritik an der Regierungspolitik der Ernennung staatlicher Treuhänder in lokale Behörden.

Laut bianet verurteilte das 26. Strafgericht erster Instanz in Mersin Viyan zu 1 Jahr und 2 Monaten Haft. Das Gericht lehnte eine Strafmilderung oder eine Bewährungsstrafe ab und berief sich dabei auf Viyans „negative Persönlichkeitseigenschaften." Viyan und sein Anwalt argumentierten, die Beiträge seien durch die Meinungsfreiheit gedeckte politische Kritik.

Die zweite Strafkammer des Regionalen Berufungsgerichts Adana hob das Urteil auf und sprach Viyan frei, da die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für den Vorwurf der „Beleidigung des Präsidenten" nicht erfüllt seien. Der Staat wurde angewiesen, Viyan 30.000 türkische Lira als Anwaltshonorar zu zahlen.

Viyan erklärte, der Fall habe im Januar 2024 begonnen, als er zum Ziel einer Doxing-Kampagne in sozialen Netzwerken wurde: Anonyme Nutzer veröffentlichten seine persönlichen Daten, Kontaktinformationen und Angaben zu seiner Familie.