Russisches Berufungsgericht bestätigt endgültiges Verbot der Allianz von Heterosexuellen und LGBT für Gleichstellung
Am 24. September 2026 hat das Zweite Berufungsgericht der allgemeinen Gerichtsbarkeit in Sankt Petersburg die Berufung der Menschenrechtsgruppe Allianz von Heterosexuellen und LGBT für Gleichstellung zurückgewiesen und das erstinstanzliche Urteil bestätigt, mit dem die Organisation als „extremistische Vereinigung“ eingestuft und ihre Tätigkeit in Russland verboten wurde. Laut einer Erklärung der Allianz ist das Urteil des Sankt Petersburger Stadtgerichts vom 23. Juni 2026 damit rechtskräftig geworden. In Kürze werden das russische Justizministerium und die Finanzaufsichtsbehörde Rosfinmonitoring die Bewegung in die offiziellen Verzeichnisse verbotener extremistischer Organisationen und betroffener Akteure aufnehmen.
Mit dem Inkrafttreten der Entscheidung zieht jede weitere Betätigung im Namen der Initiative, das Verbreiten von Informationsmaterialien, das Zeigen von Symbolen oder das öffentliche Bekenntnis zu der Gruppe in Russland strafrechtliche Konsequenzen nach Artikel 282.2 des russischen Strafgesetzbuches nach sich. Für die Beteiligung an einer verbotenen extremistischen Vereinigung drohen zwei bis sechs Jahre Freiheitsstrafe, für die Organisation ihrer Aktivitäten sechs bis zehn Jahre Haft. Die Berufungsverhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, nachdem die Behörden die Akten als „streng geheim“ eingestuft hatten; vollständige Akteneinsicht erhielten lediglich die zugelassenen Verteidiger. Als interessierte Partei hatte das Gericht den Petersburger Aktivisten Alexei Sergejew in das Verfahren einbezogen.
Die Klage auf ein Verbot war im Mai 2026 von der regionalen Hauptabteilung des Justizministeriums für Sankt Petersburg und das Leningrader Gebiet erhoben worden. Die Behörden argumentierten, das Wirken der Initiative ziele auf die „Zerstörung grundlegender russischer geistig-moralischer Werte“ ab und stelle eine „Gefahr für die Grundlagen der Verfassungsordnung“ dar. Als Beweismittel dienten Beiträge im Telegram-Kanal der Bewegung, frühere Straßenkundgebungen, Berichte über Lebensrealitäten von LGBTQ+-Personen, Buchempfehlungen sowie das Fehlen der vorgeschriebenen Kennzeichnung als „ausländischer Agent“. Vertreter der Organisation und Anwälte des Menschenrechtsprojekts Erste Abteilung (Perwy Otdel), die die rechtliche Verteidigung führten, bezeichneten das Urteil als politisch motivierte Verfolgung friedlicher Antidiskriminierungsarbeit. Die Verteidigung kündigte eine Kassationsbeschwerde beim Dritten Kassationsgericht der allgemeinen Gerichtsbarkeit an und will nach Ausschöpfung innerstaatlicher Rechtsmittel den UN-Menschenrechtsausschuss anrufen. Zugleich verwies die Gruppe darauf, dass sie 2025 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Verfahren wegen der rechtswidrigen Blockade ihrer VKontakte-Gruppe aus dem Jahr 2021 gewonnen hatte.
Die Allianz von Heterosexuellen und LGBT für Gleichstellung wurde im Mai 2012 in Sankt Petersburg von der Bürgerrechtlerin Natalja Zymbalowa und weiteren Aktivisten im Zuge der Proteste gegen das städtische Gesetz über das Verbot sogenannter „Homosexuellen-Propaganda“ gegründet. Ziel der Initiative war es, heterosexuelle Verbündete und LGBT-Bürger zusammenzubringen, um zu verdeutlichen, dass gleiche Rechte und Schutz vor Diskriminierung von der breiten Gesellschaft getragen werden und kein reines Minderheitenanliegen sind. Im Jahr 2016 trat der britische Schauspieler Sir Ian McKellen, der Millionen Zuschauern als Gandalf aus der Trilogie Der Herr der Ringe bekannt ist, der Vereinigung als Ehrenmitglied bei. Das russische Justizministerium stufte die Bewegung im März 2023 als „ausländischen Agenten“ ein. In den vergangenen Jahren stellte die Organisation ihre öffentliche Präsenzarbeit in Russland ein und verlegte ihre Aktivitäten vollständig ins Internet; die meisten aktiven Mitglieder verließen das Land aus Sicherheitsgründen.
Das Verbot der Allianz reiht sich in eine umfassende staatliche Repressionswelle ein, die auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs Russlands vom 30. November 2023 folgte, durch das die fiktive „Internationale öffentliche LGBT-Bewegung“ als extremistisch eingestuft wurde. Auf Grundlage dieses Präzedenzfalls haben russische Gerichte im Verlauf des Jahres 2026 mehr als zehn reale Bürgerrechtsinitiativen verboten, darunter das Russische LGBT-Netzwerk, die Gruppe Coming Out (Wychod), Zentrum T, Parni+, das LGBT-Ressourcenzentrum in Jekaterinburg, Irida, Kallisto, das Moskauer Community Center, das Projekt T9 NSK sowie die Krisengruppe SK SOS.
Zuvor berichtete „Uránia“ ausführlich über den Beginn des Eilverfahrens gegen die Petersburger Bewegung und das erstinstanzliche Gerichtsurteil , mit dem die Allianz für extremistisch erklärt wurde.


